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Ende März hatte die EU-Kommission in einer Eilverordnung Importe verstrahlter Lebensmittel aus Japan zu wesentlich höheren Grenzwerten erlaubt, als in Japan selbst gelten.
8.4.2011 Möglich wurde diese skandalöse Vorgangsweise durch Rückgriff auf eine im EURATOM-Vertrag bestehende Notverordnung, die nach dem Tschernobyl-Unfall erlassen wurde, und erhöhte Grenzwerte im Fall atomarer Unfälle gestattet, um Lebensmittelknappheiten vorzubeugen. Es entstand die unerhörte Situation, daß verstrahlte Lebensmittel in Europa erlaubt waren, die in Japan verboten waren. Nach zahlreichen Protesten wurden die Grenzwerte nun durch eine neue EU-Verordnung (Durchführungsverordnung EU Nr. 351/2011) gesenkt sind aber immer noch viel höher als jene Werte, die in Österreich vor dem EU-Beitritt galten. Die EU-Verordnung ist für drei Monate ab dem 13.4. gültig.
auch verdient. Allerdings wurde auch in der im Februar dieses Jahres beschlossenen Neufassung der Euratom-Verordnung von 1987 keinerlei niedere Grenzwerte beschlossen, und ein Alleingang in dieser Frage ist Österreich laut Auskunft des Gesundheitsministeriums aufgrund seiner EU-Mitgliedschaft verwehrt.