Arge Ja zur Umwelt, Nein zur Atomenergie



 

EU-Strahlungs-Grenzwerte für Lebensmittel aus Japan gesenkt, aber immer noch zu hoch

Ende März hatte die EU-Kommission in einer Eilverordnung Importe verstrahlter Lebensmittel aus Japan zu wesentlich höheren Grenzwerten erlaubt, als in Japan selbst gelten. 

8.4.2011 Möglich wurde diese skandalöse Vorgangsweise durch Rückgriff auf eine im EURATOM-Vertrag bestehende Notverordnung, die nach dem Tschernobyl-Unfall erlassen wurde, und erhöhte Grenzwerte im Fall atomarer Unfälle gestattet, um Lebensmittelknappheiten vorzubeugen. Es entstand die unerhörte Situation, daß verstrahlte Lebensmittel in Europa erlaubt waren, die in Japan verboten waren. Nach zahlreichen Protesten wurden die Grenzwerte nun durch eine neue EU-Verordnung (Durchführungsverordnung EU Nr. 351/2011) gesenkt  sind aber immer noch viel höher als jene Werte, die in Österreich vor dem EU-Beitritt galten. Die EU-Verordnung ist für drei Monate ab dem 13.4. gültig.

Da japanische Lebensmittel nur in vernachlässigbaren Mengen direkt nach Österreich importiert werden, und nach Auskunft des Gesundheitsministeriums derzeit zu 100% kontrolliert werden, bestehe keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung. Das Ökoinstitut weist aber darauf hin, daß die Grenzwerte an sich immer noch viel zu hoch sind. Wenn man nämlich die Belastung eines Erwachsenen bei typischer Ernährung genau am Grenzwert berechnt, ergäbe das in nur drei Monaten bereits eine Dosis von 3,88 Millisievert, während die österreichische Strahlenschutzverordnung eine Maximaldosis von 1 Millisievert für ein ganzes Jahr empfiehlt! (exklusive der natürlichen Hintergrundstrahlung und medizinischer Behandlungen).

Die österreichischen Grenzwerte vor dem EU-Beitritt hätten in diesem Fall nur eine Belastung von 0,18 Millisievert in drei Monaten erlaubt. Da ein Atomunfall auch in Europa passieren kann, und mit dem bereits hohen Alter der meisten bestehenden Meiler alles nicht gerade unwahrscheinlicher wird, ist es wichtig, eine Stahlenschutzverordnung zu haben, die diesen Namen Radioaktive Strahlung grenzwerte für Lebensmittel in EUauch verdient. Allerdings wurde auch in der im Februar dieses Jahres beschlossenen Neufassung der Euratom-Verordnung von 1987 keinerlei niedere Grenzwerte beschlossen, und ein Alleingang in dieser Frage ist Österreich laut Auskunft des Gesundheitsministeriums aufgrund seiner EU-Mitgliedschaft verwehrt.

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