Mit dem Euratom - Vertrag wird in der EU seit Jahrzehnten eine gigantische einseitige Förderung der Atomindustrie betrieben. Diese Förderungen sind höher als für alle anderen Energieformen zusammengenommen und blockieren den heute dringend nötigen Umstieg auf erneuerbare Energien.
Eine breite Plattform österreichischer Umweltorganisationen (derzeit 89) ruft zum Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag auf.
Das erste Ziel, eine mächtige Atomindustrie zu schaffen, ist erreicht: heute ist die (erweiterte) EU der weltweit führende Erzeuger von Atomstrom mit 156 Reaktoren in Betrieb, die 32% des Strombedarfs decken. Das zweite Ziel, der Wohlstand der Völker, ist hingegen durch die Atomenergie dauerhaft bedroht: Mehr als 100.000 Tonnen Atommüll aus abgebrannten Brennelementen liegen in provisorischen Lagern, weil trotz Milliardenförderungen für die Forschung bis heute keine Lösung für die Endlagerung gefunden wurde. Jährlich kommen ca. 5700 Tonnen hochgradig strahlenden Materials hinzu. Dazu kommen die großen Gefahren der Weiterverbreitung und Verwendung für die Herstellung von Atomwaffen. Ein besonderes Risiko stellt auch die Verletzbarkeit nuklearer Anlagen durch Terrorangriffe dar.
Dieser schlimmen Bilanz zum Trotz schickt man sich nun an, ein weiteres Faß ohne Boden zu öffnen: riesige Summen für die Risikotechnologie Kernfusion, die "größere Schwester" der Kernspaltung. Wenn die Herausforderungen dieser Technik überhaupt jemals gemeistert werden sollten, so sind selbst Befürworter der Ansicht, daß mit einem kommerziellen Einsatz nicht vor 50 Jahren zu rechnen ist. Im laufenden 7. EU-Forschungsrahmenprogramm für 2007-2013 sind für den Bereich Atomenergie 3,6 Mrd. Euro vorgesehen, der Löwenanteil davon für die Kernfusion, während alle anderen Energien nur 2,4 Milliarden Euro bekommen*. Der österreichische Beitrag für EURATOM beträgt 40 Millionen Euro im Jahr, das ist mehr, als die gesamte inländische Förderung des Bundes für die Erforschung erneuerbarer Energien.
Österreich und andere EU-Länder, die keine Atomkraftwerke haben, oder aus der Atomkraft aussteigen wollen, sind als EU-Mitglieder auch an den EURATOM-Vertrag gefesselt und gezwungen, diese verfehlte Politik mitzutragen. Auch das europäische Parlament hat bei der Vergabe der Euratom-Mittel keine Entscheidungskompetenz. Die Kommission hat allein das Sagen. Erst unlängst setzte sie sich über einen Beschluß der EU-Parlamentarier hinweg, die wenigstens zwei Drittel der für nicht-nukleare Forschung vorgesehenen Gelder für Erneuerbare Energien widmen wollten.
Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1.12.2009 ist die Möglichkeit eines Austritts eines EU-Staates aus dem EURATOM-Vertrag auch explizit ermöglicht, insofern die allgemeine Austrittsklausel in Artikel 50 des Lissabon-Vertrags auch in die diesem angefügte überarbeitete Fassung des EURATOM-Vertrags (Artikel 106a) übernommen wurde.
Lissabon-Vertrag Artikel 50, Absatz 1(bereinigte Fassung)
In Artikel 106a Absatz 1 der bereinigten Fassung des Euratom-Vertrages wird dieser Artikel 50 des Lissabon-Vertrag ausdrücklich als auch für den Euratom-Vertrag gültig angeführt: