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Plastik - so schön, so praktisch, so gefährlich
Teil 3 von 3

Tipps zum Umgang mit Plastik

Die Belastung durch Bisphenol A (BPA) rührt in erster Linie aus Kunststoffartikeln aus Polycarbonat oder von Epoxid-Beschichtungen in Konservendosen her. Allerdings gibt es leider auch einige Anwendungen von BPA, die schwieriger zu erkennen sind, PVC-Produkte und indirekte Belastungen über die Atemluft und das Trinkwasser.

  1. 1. Auf Polycarbonat sollte bei Lebensmittelkontakt verzichtet werden. Kunststoff mit dem Recyclingcode 7 („andere Kunststoffe“) ist häufig Polycarbonat, das Bisphenol A enthält. Manchmal werden diese Produkte mit dem Kürzel „PC“ (Polycarbonat) gekennzeichnet.
  2. Nicht gekennzeichnete Kunststoffe meiden. Häufig erfolgt keine nähere Kennzeichnung der Kunststoffe. Diese Produkte sind ebenfalls nicht sicher, denn auch hier kann es sich um Polycarbonat oder andere bedenkliche Kunststoffe handeln. Im Zweifelsfall sind Alternativen aus Glas, Keramik, Edelstahl oder den entsprechend gekennzeichneten und geeigneten Kunststoffen besser.
  3. PVC ist aus mehreren Gründen problematisch: Produkte aus PVC (Recyclingcode 3) und PVC-Folien können ebenfalls BPA enthalten. Neben den möglicherweise vorhandenen toxischen Monomer-Resten (Vinylchlorid) sind in PVC in der Regel hohe Konzentrationen von Weichmachern (Phthalate) enthalten, die ebenfalls die Gesundheit gefährden können. PVC schädigt darüber hinaus bei der Herstellung und der Entsorgung die Umwelt. Die Frischhaltefolien, die an Endverbraucher verkauft werden, sind jedoch in der Regel aus Polyethylen und unproblematisch.
  4. Lebensmittel sollten grundsätzlich nicht in Kunststoffbehältern erhitzt werden. Für die Lagerung in Kunststoffbehältern sollten erhitzte Lebensmittel vorher abgekühlt werden.
  5. Konservendosen: Beschichtete Konservendosen können Bisphenol A an den Inhalt abgeben. Vor allem bei Säuglingen und Kindern gilt: Auf Konservendosen verzichten.
  6. Beim Zahnarzt: Fragen Sie, ob die Zahnversiegelung oder Kunststofffüllungen Bisphenol-A enthalten. Gegebenenfalls verzichten Sie darauf.
    (Aus: Hormone in der Babyflasche. Bisphenol A:Beispiel einer verfehlten Chemikalienpolitik (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Februar 2008, S.25)

Verbraucher sollten auch von ihrem mit der europäischen Chemikalienverordnung REACH geschaffenem Recht Gebrauch machen, von Herstellern Informationen über eventuelle gefährliche Substanzen in ihren Produkten Auskunft zu bekommen. Das erhöht den Druck auf die Hersteller, auf weniger problematische Stoffe auszuweichen.

Lebensmittelverpackungen und -lagerung:

Die sichere Alternative wählen
• Lebensmittel in Glas-, Keramik- oder Edelstahlbehältern lagern
• Frische und lokal erzeugte Produkte sind die erste Wahl
• Bei Kontakt zu Lebensmitteln sollten die relativ sicheren Kunststoffe benutzt werden: Polyethylen, PE (Recyclingcode 2 oder 4) und Polypropylen PP (Recyclingcode 5)
Ausführliche Auflistung versteckter Gifte: www.bund.net/bundnet/
themen_und_projekte/chemie/
chemie_im_alltag/versteckte_gifte/

Christiane Schmutterer (Neue Argumente 114, Februar 2010)Gefahrloser Umgang mit Plastik

 

Plastik - so schön, so praktisch, so gefährlich - Teil 1:
Müllproblem und gefährliche Inhaltsstoffe
Plastik - so schön, so praktisch, so gefährlich - Teil 2:
Gesundheitliche Folgen und politische Maßnahmen - EU-Chemikalienverordnung REACH ungenügend

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